Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA / Becker Haumann Mankel Gursky

Wir erhielten in unserer Rechtsanwaltskanzlei kürzlich das Mandat zur Verteidigung gegen eine aktuelle Abmahnung, welche durch die Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky im Auftrag der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA ausgesprochen wurde. In der Abmahnung geht es um sogenannte ATGB-Verstöße. Wir erklären, was es damit auf sich hat und wie Sie sich verteidigen sollten.

Was wird unserer Mandantschaft vorgeworfen?

Der Vorwurf lautet, unsere Mandantschaft habe über die Onlinehandelsplattform viagogo Tickets für ein Fußballspiel des BVB angeboten und dabei die ATGB (Allgemeine Ticket-Geschäftsbedingungen) nicht abgebildet zu haben und die Tickets mit einem Preisaufschlag von über 15 % verkauft zu haben.

Was sind ATGB?

In den ATGB regeln Fußballbundesligavereine allgemeine Bestimmungen, unter anderem zum Ticketverkauf. ATGB stellen daher rechtlich betrachtet Allgemeine Geschäftsbedingungen dar. Sie unterliegen daher der Einbeziehungs- und Inhaltskontrolle. Daher muss bei Vorliegen einer Abmahnung zunächst geprüft werden, ob die ATGB überhaupt wirksam in den Ticket-Kaufvertrag einbezogen wurden und somit erst ihre Anwendbarkeit, bzw. Gültigkeit begründen.

Was fordert die Gegenseite?

Unsere Mandantschaft wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Zudem wird die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzbetrags in Höhe von 250,00 € verlangt.

Welche Verteidigungsmöglichkeiten bestehen?

Zunächst sollte bei Erhalt einer Abmahnung geprüft werden, ob diese überhaupt berechtigt ist. Wird dies bejaht, gilt es, eine individuelle Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Unter Umständen ist es ratsam, eine modifizierte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Hierbei würde eine abgewandelte Unterlassungserklärung abgegeben werden, in der für den Fall eines Verstoßes eine nicht-pauschale Vertragsstrafe festgeschrieben würde. Die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ist unserer Auffassung nach jedenfalls nachteilig formuliert und kann ein Schuldeingeständnis darstellen.

Wurden Sie ebenfalls abgemahnt?

Sie sollten in diesem Fall unmittelbar anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken. Insbesondere haben wir gegen zahlreiche Abmahnungen der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA verteidigt und kennen daher die Gegenseite bereits gut. Es ist wichtig, dass Sie eine Abmahnung keinesfalls ignorieren. Es könnten sodann gerichtliche Schritte gegen Sie eingeleitet werden, die mit weiteren Kosten für Sie verbunden sein könnte.

Folgende Grundregeln sollten Sie im Falle einer Abmahnung beachten:

  1. Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen

  2. Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf

  3. Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung

  4. Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten

  5. Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge

  6. Bleiben Sie ruhig

    Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

    Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

    Uns ist Kostentransparenz wichtig. Daher werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren.

    Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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