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Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung Borussia Dortmund durch Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky wegen Ticketverkauf

Aufgrund eines vermeintlichen Verstoßes gegen die ATGB (Allgemeine Ticket-Geschäftsbedingungen) des BVB wurde einer unserer Mandanten aktuell durch die Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky abgemahnt.

In der Abmahnung geht es um den Vorwurf, dass unser Mandant Tickets zu Spielen des BVB auf eBay Kleinanzeigen zum Kauf angeboten und hierbei gegen die folgenden Bestandteile der ATGB des BVB verstoßen haben soll:

- Die ATGB wurden nicht abgebildet

- Das Ticket wurde öffentlich bei nicht vom BVB autorisierten Verkaufsplattformen zum Kauf angeboten

Warum ist der Weiterverkauf von Fußballtickets verboten?

Der Weiterverkauf ist nicht grundsätzlich verboten, sondern nur unter speziell Bedingungen gestellt. So dürfen Tickets bspw. nur auf vom BVB autorisierten Verkaufsplattformen zum Kauf angeboten werden. Die bekannten Onlineplattformen eBay, Amazon, eBay Kleinanzeigen oder auch viagogo gehören explizit nicht hierzu.

Geltend gemachte Forderungen:

- Abgabe einer Unterlassungserklärung

- Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 500,00 €

Wurden Sie ebenfalls abgemahnt?

Haben auch Sie eine solche Abmahnung des Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA erhalten? Dann wenden Sie sich umgehend an uns! Wir beraten Sie individuell dahingehend, wie die Angelegenheit in Ihrem Interesse beigelegt werden kann. Ihre Abmahnung sollte auf Rechtmäßigkeit geprüft werden.

Abmahnung ignorieren?

Nein, auf keinen Fall! Es könnten dann gerichtliche Schritte gegen Sie eingereicht werden, die mit weiteren Kosten für Sie verbunden sein könnte. Sie sollten jedoch auch nicht die beigefügte Unterlassungserklärung abgeben. Diese könnte als Schuldeingeständnis gewertet werden.

Folgende Grundregeln sollten Sie im Falle einer Abmahnung beachten:

- Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen

- Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf

- Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung

- Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten

- Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge

- Bleiben Sie ruhig

Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Uns ist Kostentransparenz wichtig. Daher werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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