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Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

"VfL Bochum": Weitere markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei von Appen Jens Legal

Wie bereits berichtet, bearbeiten wir erneut ein Mandat, in dem es erneut um eine Abmahnung der Kanzlei von Appen Jens Legal im Auftrag des VfL Bochum 1848 Fußballgemeinschaft e.V. geht. Unserem Mandanten wird eine Markenrechtsverletzung an der Marke "VfL Bochum" vorgeworfen.

VfL Bochum 1848 Fußballgemeinschaft e.V. ist Markeninhaber an den Marken

- "VfL Bochum" (Nr. 010030112) und

- "Ruhrstadion" (Nr. 30640063) beim Deutschen Patent- und Markenamt.

Weil unser Mandant die erstgenannte Marke zur Bewerbung von Kleidungsstücken un seinem Onlineshop genutzt haben soll, wurde er nun von der Kanzlei von Appen Jens Legal abgemahnt. Wegen der vermeintlichen Markenrechtsverletzung werden folgende Ansprüche geltend gemacht:

- Unterlassungsanspruch

- Kostenerstattungsanspruch für Anwaltskosten i.H.v. 1.531,90 €

Markenrechtliche Abmahnung erhalten - welche Verteidigungsmöglichkeiten bestehen?

Je nach Sachlage kann die Abmahnung zum einen komplett zurückgewiesen werden. Sofern die Abmahnung sich jedoch jedenfalls in Teilen als berechtigt erweisen sollte, kommt es auf die Findung einer gütlichen Lösung mit dem Ziel einer möglichst kostengünstigen Erledigung an. In jedem Falle sollten Sie bei Erhalt einer derartigen Abmahnung einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz kontaktieren. Wir stehen Ihnen gerne mit unserer kompetenten Hilfe als Fachanwälte in diesem Bereich und mit unserer jahrelangen Erfahrung zur Verfügung. Es kommt wie immer stark auf die Umstände des Einzelfalls an. Wichtig ist, dass eine Abmahnung nicht ignoriert wird. Auch sollte nicht selbst reagiert werden, da Fehler hierbei "teuer" werden können.

Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen mit unserer Hilfe bundesweit zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Wir schauen auf eine hohe vierstellige Anzahl von Abmahnungen zurück und sind auf den Bereich des Markenrechtes, Wettbewerbsrechtes sowie des Urheberrechtes und des Designrechtes als Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz spezialisiert. Gepaart mit unserer Spezialisierung auf das IT-Recht sind wir daher für Sie der richtige Ansprechpartner, denn Herr Rechtsanwalt Heidicker ist neben seiner weiteren Fachanwaltschaft für Urheber- und Medienrecht auch Fachanwalt für IT-Recht.

Wir beraten Sie auch über den „Tellerrand“ unter Berücksichtigung ihrer wirtschaftlichen Interessen heraus. Sollten Sie eine Abmahnung, Klage oder einstweilige Verfügung erhalten haben, schicken Sie uns diese per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de, per Fax oder auch per Post unter Beachtung der Fristen unverbindlich zu. Unsere Ersteinschätzung ist kostenlos. Wir unterbreiten Ihnen im Falle der Übernahme des Mandates gerne ein Pauschalangebot. Wir setzen auf Kostentransparenz und freuen uns auf Ihren Anruf.

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