Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

"Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln" versendet Abmahnungen an Onlinehändler

Der Verein "gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln" e.V. ist ein Wettbewerbsverein, der nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sowie dem Unterlassungsklagegesetz in wettbewerbsrechtlichen Angelegenheiten abmahnbefugt ist. Einer unserer Mandanten erhielt kürzlich eine Abmahnung dieses Vereins wegen angeblich wettbewerbswidrigem Handeln im Internet.

Konkret heißt es in der Abmahnung, dass unser Mandant bei der Bewerbung von Produkten auf Amazon keine Grundpreisangabe gemacht habe. Diese ist nach der Preisangabenverordnung dann erforderlich, wenn Onlinehändler Waren in Fertigpackungen an Letztverbraucher anbieten. Die Grundpreisangabe kann z.B. der Preis pro 100 ml oder pro 100 Gramm sein. Das Fehlen einer Grundpreisangabe stelle einen Wettbewerbsverstoß dar.

Weiterhin verkaufe unser Mandant unter anderem Tiernahrung und verstoße bei der Bewerbung der Tiernahrung gegen das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB). Hierin ist geregelt, unter welchen Voraussetzungen mit gesundheitsbezogenen Angaben für Nahrungsmittel geworben werden darf. Da die Voraussetzungen für gesundheitsbezogene Angaben bei unserem Mandanten in einigen Fällen nicht erfüllt worden seien, sei die erfolgte Bewerbung ebenfalls wettbewerbswidrig.

Wegen der angeblichen Wettbewerbsverstöße wird unser Mandant dazu aufgefordert,

- eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und eine

- Kostenpauschale von 208,25 € für die Abmahnung zu erstatten.

Eine Abmahnung ist immer individuell. Es kann daher keine pauschale Aussage über die Berechtigung einer Abmahnung gesagt werden. Wir raten Abgemahnten jedoch dazu, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterzeichnen. Hierdurch kann vorschnell ein Schuldeingeständnis abgegeben werden.

Abmahnung erhalten? Unsere Tipps:

- Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen

- Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf

- Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügte Unterlassungserklärung

- Lassen Sie sich von einem auf das Wettbewerbsrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten

- Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge

- Bleiben Sie ruhig

Gerade Verstöße gegen die Preisangabenverordnung stellen sich als erhebliches Risiko für die Zukunft dar. Gerade bei Verstößen gegen die Preisangabenverordnung macht es je nach Abmahnadressat Sinn über Alternativen zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung nachzudenken. Diesbezüglich ist es jedoch wichtig nicht auf eigene Faust zu handeln, da die Risiken nur zusammen mit einem Fachanwalt besprochen und abgeschätzt werden können.

Wir stehen wir Ihnen gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Uns ist Kostentransparenz sehr wichtig. Daher werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de

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