Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Berlin Media Art JT e.K. - Abmahnung wegen Filesharing

Einer unserer Mandanten wurde jüngst von Rechtsanwalt Yussof Sarwari aus Hamburg im Auftrag von Berlin Media Art JT e.K. (Inhaber: Raymond L. Bacharach) urheberrechtlich abgemahnt. Vorgeworfen wird ihm eine Urheberrechtsverletzung durch Filesharing.

In einer Online-Tauschbörse soll unser Mandant urheberrechtlich geschütze, pornographische Filme in urheberrechtsverletzender Weise herunter- und wieder hochgeladen haben. Der Hintergrund ist Folgender: Bei einer Online-Tauschbörse können Nutzer diverse zu Teil urheberrechtlich geschützte Dateien, wie Filme, Musik, Bilder und Co. vermeintlich "kostenlos" herunterladen. Im selben Moment wird die heruntergeladene Datei jedoch technisch bedingt automatisch wieder hochgeladen. In diesem Hochladevorgang kann rechtlich eine Urheberrechtsverletzung gem. § 16 UrhG und § 19a UrhG gesehen werden. Denn grundsätzlich ist nur der Inhaber der Urheberrechte befugt, Dateien zu vervielfältigen und öffentlich zugänglich zu machen.

Nachdem der Hochladevorgang unseres Mandanten technisch festgestellt worden sei, hat Rechtsanwalt Sarwari für seine Mandantschaft bei einem Landgericht ein Gestattungsverfahren eingeleitet. Hierdurch wurde erreicht, dass der Internetprovider unseres Mandanten (z.B. Telekom, Vodafone, 1&1...) Auskunft über die Identität des Internet-Anschlussinhabers erteilen musste, von dem angeblich die Urheberrechtsverletzung begangen wurde.

Aufgrund der nun bekannten Identität unseres Mandanten, der Anschlussinhaber sein soll, wurde unser Mandant abgemahnt. Wegen der vermeintlich von seinem Anschluss begangenen Urheberrechtsverletzung fordert Rechtsanwalt Sarwari von unserem Mandanten:

  • die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung,
  • die Zahlung von Lizenzschadensersatz i.H.v. 1.200,- €
  • sowie die Kostenerstattung für Gestattungsverfahren (s.o.) und Anwaltskosten i.H.v. rund 400,- €.

Im Interesse einer "schnellen und unproblematischen Erledigung der Angelegenheit" akzeptiere man jedoch bei schneller Zahlung einen Pauschalbetrag von 850,00 €.

In den allermeisten Fällen ist dem Abmahnschreiben bereits eine von dem Abmahner, bzw. der abmahnenden Anwaltskanzlei vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung beigefügt. Der Abgemahnte verpflichtet sich bei Unterzeichnung einer solchen Unterlassungserklärung dazu, das beanstandete Verhalten zukünftig zu unterlassen. Gemeint ist also: Der Unterzeichner einer Unterlassungserklärung verspricht, zukünftig kein Filesharing mehr durchzuführen. Für den Fall, dass der Abgemahnte gegen eine Unterlassungserklärung verstößt, ist die Unterlassungserklärung mit einem Vertragsstrafeversprechen versehen. Bei Verstößen müssen also Vertragsstrafen an den Abmahner gezahlt werden. Oftmals findet sich in vorformulierten Unterlassungserklärung ein pauschales Vertragsstrafeversprechen in der Höhe von 5.001 Euro pro Verstoß. Zudem stellen vorformulierte Unterlassungserklärungen oftmals ein Schuldeingeständnis dar, zu dessen Abgabe der Abgemahnte nicht verpflichtet ist.

Abmahnung erhalten - wie reagieren?

Wenn Sie ebenfalls eine derartige Abmahnung erhalten haben, sollten Sie zunächst einmal Ruhe bewahren. Ein Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht sollte Ihren Fall zunächst prüfen, bevor irgendwelche Dokumente unterschrieben oder Zahlungen geleistet werden. In beidem könnte nämlich ein Schuldeingeständnis gesehen werden. Da eine strafbewehrte Unterlassungserklärung eine sehr lange Bindungswirkung hat, sollte eine solche keinesfalls ohne vorherige spezialisierte anwaltliche Überprüfung unterschrieben werden. Oft sind zudem die in Abmahnungen geforderten Kosten überhöht und es kann eine zum Teil deutliche Reduzierung durch die Beauftragung eines Rechtsanwalts erreicht werden. Insbesondere bei Filesharing-Abmahnungen stellt sich zudem das Problem der sekundären Darlegungs- und Beweislast. Sofern die behauptete Urheberrechtsverletzung begangen wurde, stellt sich die Frage, wer dafür letztlich verantwortlich ist. Denn im oben angesprochenen Gestattungsverfahren erfährt der Abmahner natürlich nur, wer der Inhaber des Internetanschlusses ist. Wer die angebliche Urheberrechtsverletzung (wenn überhaupt) tatsächlich konkret begangen hat, ist nicht klar. Dies muss naturgemäß keinesfalls der Inhaber des Internetanschlusses gewesen sein. Daher sollten Sie eine Abmahnung immer zunächst von einem spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen lassen.

Unser Rat:

In fast allen Fällen lassen sich die geforderten Kosten reduzieren und weiterer Schaden kann abgewendet werden. Es ist wichtig, dass die Angelegenheit für Sie rechtssicher beendet wird, damit keine Folge-Abmahnungen drohen. Lassen Sie sich bei Erhalt einer Abmahnung von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten.

Folgende Grundregeln sollten Sie beachten:

  • Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf
  • Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge
  • Bleiben Sie ruhig

Wenn Sie auch eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, einen Vollstreckungsbescheid oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen mit unserer gerne Hilfe zur Verfügung. Wir sind deutschlandweit tätig. Unsere Kanzlei kann mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung für Ihren Einzelfall
  • Persönliche und enge Betreuung und Beratung
  • Faires Pauschalhonorar und stetige Kostentransparenz
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de der per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück. Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte. Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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