Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Zahlungsaufforderung mydates.com durch Rechtsanwalt Sebastian Kipke

Rechtsanwalt Sebastian Kipke versendet aktuell Zahlungsaufforderungen im Auftrag der Webseite mydates.com. Wie Betroffene darauf reagieren sollten, erklären wir in diesem Ratgeberbeitrag.

In der uns aktuell vorliegenden Zahlungsaufforderung führt Rechtsanwalt Kipke aus, dass der Adressat der Zahlungsaufforderung sich auf der Webseite mydates.com angemeldet habe und dabei einen kostenpflichtigen Vertrag über den Erwerb von virtueller Währung zur Nutzung auf dieser Seite abgeschlossen habe. Die seitens mydates versuchte Abbuchung der Beträge von dem Konto des Mahnungsempfängers seien zurückgebucht worden. Daher sei nun Rechtsanwalt Kipke damit beauftragt worden, die angebliche Forderung von mydates zu realisieren. Diese belaufe sich auf die Hauptforderung zuzüglich Bankgebühren und Mahngebühren. Insgesamt verlangt Rechtsanwalt Sebastian Kipke Zahlung von etwa 70,00 €.

Was sollten Betroffene tun?

Wir raten dazu, den geforderten Betrag nicht einfach zu bezahlen, insbesondere wenn Sie sich entweder nicht auf der genannten Webseite angemeldet haben oder sich nicht bewusst waren, dass Sie eine angeblich kostenpflichtige Handlung auf der Webseite vorgenommen haben sollen. Wir raten Betroffenen dazu, die angebliche Forderung von einem Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Insbesondere sollte geprüft werden, ob die Webseite entsprechend rechtskonform aufgebaut ist und den neuesten gesetzlichen Anforderungen genügt, um eine kostenpflichtige Handlung wirksam vereinbaren zu können. Unserer Erfahrung nach ist bei Weitem nicht jede behauptete Forderung tatsächlich auch begründet. Einzelheiten hängen hierbei natürlich von den jeweiligen Umständen des Einzelfalles ab.

Aus diesem Grund bieten wir Betroffenen eine kostenlose Ersteinschätzung an. Diese ist unverbindlich. Wir überprüfen Ihr anwaltliches Forderungsschreiben gerne kurz und geben Ihnen eine erste Einschätzung zu möglichen Ansatzpunkten einer Verteidigung.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de.

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