Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Waldorf Frommer Abmahnung wegen „Mortal Kombat“

"Mortal Kombat" - dieser Film ist der Anlass für eine aktuelle Abmahnung in unserer Kanzlei. Die Abmahnung wurde ausgesprochen von der Anwaltskanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Warner Bros. Entertainment Inc.

Unserem Mandanten wird vorgeworfen, das Filmwerk Mortal Kombat, an dem die Warner Bros. Entertainment Inc. die Urheberrechte halte, unerlaubt in einer Tauschbörse zum Download angeboten zu haben. Der Vorwurf lautet also: klassisches Filesharing, bzw. eine Urheberrechtsverletzung.

Infolge der vermeintlichen Urheberrechtsverletzung wird unser Mandant dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und sich hierin dazu verpflichten, in Zukunft keine Urheberrechtsverletzung mehr durch Filesharing zum Nachteil von Warner Bros. zu begehen. Außerdem wird unser Mandant aufgefordert, Schadensersatz zu leisten und die Abmahnkosten zu erstatten. Der insgesamt geforderte Betrag beläuft sich auf 935,80 € (davon Schadensersatz: 700,- €).

Die tägliche Anwaltspraxis in unserer Fachanwaltskanzlei für Urheber- und Medienrecht zeigt uns, dass Empfänger einer Abmahnung - zugegeben nicht ganz unverständlicher Weise - oftmals verunsichert sind. Wichtig ist jedoch, sich folgendes einmal klar zu machen: Eine Abmahnung ist der Versuch einer außergerichtlichen Lösung eines bestehenden Streits. Bevor Klage erhoben wird, erfolgt regelmäßig zunächst der Ausspruch einer Abmahnung. Daher ist es auch die denkbare schlechteste Alternative, eine Abmahnung komplett zu ignorieren. Sodann drohen schnell teure einstweilige Verfügungen oder Klagen, durch die der Abgemahnte jeweils gerichtlich zur Unterlassung verpflichtet wird. In den meisten Fällen stehen mehrere Verteidigungsmöglichkeiten gegen die Abmahnung bzw. gegen die geltend gemachten Kosten zur Verfügung. Näheres richtet sich naturgemäß nach dem fallrelevanten Einzelfallumständen. Wurde die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung selbst oder durch einen Dritten begangen? Wurde die Person, die die Urheberrechtsverletzung begangen hat, ordnungsgemäß belehrt? Vorderstes Ziel der anwaltlichen Beratung sollte jedenfalls sein, die geltend gemachten Ansprüche im Sinne des Abgemahnten herunterzuhandeln. Selbstverständlich sind auch Fälle denkbar, in denen eine Haftung ganz ausscheidet. Wichtig ist hier die einzelne Abmahnung und der tatsächliche Hergang.

Reaktionstipps im Video:

Sollten Sie auch eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, einen Vollstreckungsbescheid oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen mit unserer gerne Hilfe zur Verfügung. Wir sind deutschlandweit tätig!

Unsere Kanzlei kann mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihre Vorteile:

  • Spezialisierte Beratung für Ihren Einzelfall
  • Persönliche und enge Betreuung und Beratung
  • Faires Pauschalhonorar und stetige Kostentransparenz
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

Wir benutzen Cookies
Auf unserer Website kommen technische und funktionale Cookies zum Einsatz. Technische, funktionale und solche Cookies zur Analyse. Sie können unsere Seite grundsätzliche auch ohne das Nutzen von Cookies besuchen. Sie können die Einstellungen einsehen und verändern.