Einer unserer Mandanten hat uns ein Abmahnschreiben der Nimrod Rechtsanwälte vorgelegt, welches diese im Auftrag der Kalypso Media Group GmbH ausgesprochen haben. Gegenstand der Abmahnung ist der Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung an dem Werk „Railway Empire“.
Unserem Mandanten wird vorgeworfen, durch Filesharing – herunter- und anschließendes hochladen innerhalb einer Online-Tauschbörse – die Urheberrechte der Kalypso Media Group GmbH verletzt zu haben. Diese sei Inhaberin der deutschlandweiten Exklusivnutzungsrechte an dem Werk „Railway Empire“. Durch das Anbieten in einer Tauschbörse habe unser Mandant das Werk unerlaubt öffentlich zugänglich gemacht und damit gegen § 19a UrhG verstoßen.
Forderungen
Infolge der behaupteten Urheberrechtsverletzung soll unser Mandant eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschreiben. Damit würde er sich verpflichten, in jedem Fall der künftigen Wiederholung eine Vertragsstrafe an die Kalypso Media Group zu zahlen. Des Weiteren soll er die Abmahnkosten in Höhe von 381,40 € erstatten.
Unser Rat an Sie, wenn Sie ebenfalls eine solche Abmahnung erhalten haben:
In vielen Fällen lassen sich die geforderten Kosten reduzieren und weiterer Schaden kann abgewendet werden. Es ist wichtig, dass die Angelegenheit für Sie rechtssicher beendet wird, damit keine Folge-Abmahnungen drohen. Lassen Sie sich bei Erhalt einer Abmahnung von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.
Folgende Grundregeln sollten Sie beachten:
Sollten Sie auch eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, einen Vollstreckungsbescheid oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen mit unserer gerne Hilfe zur Verfügung. Wir sind deutschlandweit tätig!
Ihre Vorteile:
Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück. Uns ist Kostentransparenz sehr wichtig. Daher werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.
Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de