Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog
BVB Merchandising GmbH: Abmahnung wegen Markenrecht aufgrund Tortenverkaufs
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- Jan Heidicker
Uns wurde erneut in der letzten Woche eine aktuelle Abmahnung der BVB Merchandising GmbH vorgelegt. Die Abmahnung datiert vom 29.09.2023.
Gegenstand ist hierbei der Vorwurf an unsere Mandantschaft, dass diese eine Torte angeboten habe, welche die markenrechtlich geschützten Logos des BVB aufgewiesen habe. Streitgegenständlich ist hierbei die geschützte Marke in Logo-Form „BVB 09“. Von unserer Mandantschaft wird die Abgabe einer umfassenden strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. In dem Angebot der Torte mit dem entsprechenden BVB-Logo sieht die Gegenseite in der vorliegenden Konstellation eine Markenrechtsverletzung als gegeben an.
Abmahnung MO Streetwear GmbH durch CBH Rechtsanwälte wegen „Felipa“
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- Jan Heidicker
Aktuell wurde uns erneut eine markenrechtliche Abmahnung der MO Streetwear GmbH vorgelegt, die bei dem Abmahnadressaten die Verwendung des Kennzeichens „Felipa“ rügt.
Markenrecht-Abmahnung Harley-Davidson Motor Company, Inc. durch Grünecker Patent- und Rechtsanwälte vom 28.09.2023
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- Jan Heidicker
Aktuell liegt uns wieder einmal erneut eine markenrechtliche Abmahnung der Harley-Davidson Motor Company, Inc. von Ende September 2023 vor.
Berechtigungsanfrage der BVB Merchandising GmbH durch die Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen
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- Jan Heidicker
Unsere Kanzlei wurde in der letzten Woche mehrfach bzgl. markenrechtlicher Abmahnungen und Berechtigungsanfragen der BVB Merchandising GmbH angefragt und beauftragt. Diese wird hierbei stets von der Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen aus München vertreten. Bzgl. der markenrechtlichen Abmahnung der BVB Merchandising GmbH berichteten wir bereits hier.
Abmahnung Statt Nahrungsmittelmaschinen e.K. wegen unzulässiger Einschränkung des Widerrufsrechtes durch Rechtsanwalt Euskirchen
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- Jan Heidicker
Aktuell wurde uns ein wettbewerbsrechtliches Abmahnschreiben des Herrn Daniel Statt, handelnd unter der Firma Statt Nahrungsmittelmaschinen e.K. vorgelegt.
Vertragsstrafe Primis SFF Handels GmbH & Co. KG wegen „Lilial“
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- Jan Heidicker
Wir haben darüber berichtet, dass wir zahlreiche Mandanten vertreten, welche durch die Primis SFF Handels GmbH & Co. KG wegen des Verkaufs sowie des Angebotes von Kosmetikprodukten in den vergangenen Monaten wettbewerbsrechtlich abgemahnt worden sind. Gegenstand dieser Abmahnungen ist hierbei stets der Vorwurf, dass es sich bei den angebotenen Kosmetikprodukten, hierbei handelte es sich häufig um Parfüms, Cremes oder andere Kosmetika, um solche handelt, die den seit März 2022 verbotenen Stoff „Lilial“ enthalten.
Abmahnung Markenrecht der Elara GmbH durch CBH Rechtsanwälte vom 04.09.2023
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- Jan Heidicker
Aktuell wurde uns eine markenrechtliche Abmahnung der Elara GmbH durch die Rechtsanwälte CBH vorgelegt.
Die Elara GmbH ist ausweislich des uns vorliegenden Abmahnschreibens Herstellerin und Anbieterin von Bekleidungsstücken. Insoweit besteht ausweislich des Markenregisters eine DE-Marke zur Registernummer „30 2012 061 998“ für das Kennzeichen „elara“. Unter anderem besteht hierbei Schutz für Bekleidungsstücke.
Gerügt wird in dem an unseren Mandanten gerichteten Abmahnschreiben, dass dieser die Bezeichnung „Elara“ bei dem Angebot eines Produktes aus dem Bereich der Bekleidung in der Artikelüberschrift, verwendet habe. Die Verwendung erfolgte hierbei zusammen mit eigenen Markenzeichen unserer Mandantschaft.
Was wird in dem Abmahnschreiben gefordert?
Es wird zunächst die Abgabe einer umfangreichen strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert, die neben der eigentlichen Unterlassung auch Auskunftsansprüche sowie Schadenersatzansprüche enthält.
Darüber hinaus werden Rechtsanwaltskosten auf Grundlage eines Gegenstandswertes in Höhe von 100.000,00 €, mithin 2.171,50 € nebst Umsatzsteuer sowie Testkaufkosten in Höhe von 230,48 €, geltend gemacht.
Wie ist mit dieser Abmahnung umzugehen?
Zunächst ist natürlich immer zu fragen, ob der hier erhobene markenrechtliche Vorwurf in der Sache überhaupt zutrifft. Wir haben schon vielfach darauf hingewiesen, dass häufig der Irrglaube besteht, dass die reine Verwendung eines markenrechtlich geschützten Kennzeichens per se eine Markenrechtsverletzung darstellt. Wesentliche Voraussetzung hierfür ist jedoch immer eine sogenannte markenmäßige Verwendung. Vereinfacht gesprochen bedeutet dies, dass die Marke in der Art verwendet sein muss, dass der Verbraucher oder Kunde, oder allgemeiner gesprochen der interessierte Verkehr, zu der Annahme gelangen könne, es handele sich um ein Produkt aus dem Hause des Kennzeicheninhabers. Diese Frage ist häufig gar nicht so leicht zu beantworten. Gerade wenn hierbei weitere Marken, d. h. potentielle Marken des vermeintlichen Verletzers ebenfalls Gegenstand der beanstandeten Bezeichnung sind, eröffnen sich hierbei durchaus häufig taugliche Verteidigungsansätze.
Wir sind auf das Markenrecht hoch spezialisiert und vertreten seit über einem Jahrzehnt Mandanten gegen markenrechtliche Angriffe. Herr Rechtsanwalt Jan B. Heidicker ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, zu dem auch das Markenrecht gehört. Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Hierzu senden Sie uns das Abmahnschreiben an ra@kanzlei-heidicker.de zu oder rufen uns unmittelbar unter 02307/17062 an.
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Abmahnung wegen Markenrecht des Fortuna Düsseldorf e. V. durch Blueport Legal aus Hamburg
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- Jan Heidicker
Uns wurde wieder einmal eine aktuelle Abmahnung der Kanzlei Blueport Legal aus Hamburg für den Düsseldorfer Turn- und Sportverein Fortuna 1895 e.V. vorgelegt. Gegenstand hierbei ist der Vorwurf an unsere Mandantschaft, dass diese gegen die Wortmarke „Fortuna Düsseldorf“ verstoßen habe. Für den Verein Fortuna Düsseldorf besteht einerseits die Eintragung einer Wortmarke beim Deutschen Patent- und Markenamt zur Nummer „302009072133“ sowie ferner auch eine Wort-/Bildmarke, die u. a. auch das Emblem von Fortuna Düsseldorf enthält. Neben dem reinen Markenbestand beruft sich Fortuna Düsseldorf hierbei auch auf seine geschützte geschäftliche Bezeichnung sowie auch auf die Namensrechte.
Schmidt Spiele GmbH: Mensch ärgere Dich nicht – Uns vorliegende Abmahnungen vom 31.08.2023 - Rechtsanwälte Fortmann und Tegethoff verfolgen die markenrechtlichen Ansprüch für die Schmidt Spiele GmbH
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- Jan Heidicker
Aktuell wurden uns zwei Abmahnungen der Schmidt Spiele GmbH mit Datum vom 31.08.2023 vorgelegt. Wie wir in der Vergangenheit bereits berichtet haben, mahnt die Schmidt Spiele GmbH konsequent potentielle Markenrechtsverletzungen an dem zu ihren Gunsten bestehenden Kennzeichen „Mensch ärgere Dich nicht“ ab. Neben einer potentiellen Markenverletzung an diesem Kennzeichen, lag uns auch in diesem Jahr auch erneut eine Abmahnung wegen der Verwendung des Kennzeichens „Kniffel“ vor, welches ebenfalls durch die Schmidt Spiele GmbH weiterverfolgt wird.
Wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Verbandes bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e. V. - Gewerblicher Verkauf bei privater Anzeige?
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- Jan Heidicker
Unsere Kanzlei vertritt seit vielen Jahren eine Vielzahl von Fällen bzgl. wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen des Verbandes bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e. V. (im Folgenden Verband bayerischer Kfz-Innungen). Der Verband bayerischer Kfz-Innungen wurde im Jahr 2018 von allen bayerischer Kfz-Innungen gegründet.