Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog
Abmahnung der „Arbeitsgemeinschaft Wettbewerb für den selbstständigen gewerblichen Mittelstand“ wegen etwaigem Verstoß gegen Wohnvermittlungsgesetz vom 12.03.2015
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- Jan Heidicker
Abmahnung der „Arbeitsgemeinschaft Wettbewerb für den selbstständigen gewerblichen Mittelstand“ wegen etwaigem Verstoß gegen Wohnvermittlungsgesetz vom 12.03.2015
Unserer Kanzlei erhielt kürzlich das Mandat zur Verteidigung gegen eine Abmahnung des Vereins „Arbeitsgemeinschaft Wettbewerb für den selbständigen gewerblichen Mittelstand e.V.“ (AGW).
In der Abmahnung wird unserer Mandantschaft vorgeworfen, gegen § 6 Abs. 2 Wohnungsvermittlungsgesetz (WoVermG) zu verstoßen, in dem von Immobilienmaklern verlangt wird, in Wohnungsangeboten die Bezeichnung als „Wohnungsvermittler“ anzuführen.
Der Verein fordert sodann die Unterzeichnung der beigefügten Unterlassungserklärung, in der für jeden Verstoß gegen die genannte Regelung eine feste Vertragsstrafe in Höhe von 3.000,00 Euro anfallen würde. Außerdem wird die Begleichung einer „Abmahnbezogenen Kostenpauschale“ in Höhe von 152,32 Euro verlangt.
Erneute Abmahnung der Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen im Auftrag der BVB Merchandising GmbH
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Erneute Abmahnung der Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen im Auftrag der BVB Merchandising GmbH
Aktuell vertreten wir einen Mandanten, der von der Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen im Auftrag der BVB Merchandising GmbH abgemahnt wurde.
Gegenstand der Abmahnung ist der Vorwurf, dass unser Mandant über die Internetauktionsplattform eBay schwarz-gelbe Magnetpins mit einem aufgedruckten BVB-Logo zum Kauf angeboten habe und diese mit den Worten „Borussia Dortmund“ beworben habe. Dadurch sei die BVB Merchandising GmbH in ihren Rechten als Inhaberin der Marke „Borussia Dortmund“ verletzt. Zudem stelle die Verwendung des geschützten Logos „BVB 09“ ebenfalls eine Markenrechtsverletzung dar.
Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer: Vorwurf der Verbreitung des Films „Der Hobbit: Smaugs Einöde“ in einer Tauschbörse
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Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer: Vorwurf der Verbreitung des Films „Der Hobbit: Smaugs Einöde“ in einer Tauschbörse
Wir erhielten kürzlich eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer zur rechtlichen Überprüfung und weiteren Bearbeitung vorgelegt. Gegenstand der Abmahnung ist der Vorwurf einer vermeintlichen Urheberrechtsverletzung an dem Film „Der Hobbit: Smaugs Einöde“, an dem die Warner Bros. Entertainment GmbH die Rechte innehat. Konkret beinhaltet die Abmahnung den Vorwurf der öffentlichen Zugänglichmachung in einer Tauschbörse.
Unsere Mandantschaft wird in der Abmahnung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und zur Zahlung eines Abgeltungsbetrags in Höhe von 815,00 € aufgefordert. Darin enthalten sind 215,00 € Rechtsanwaltsgebühren und ein pauschaler Schadensersatzbetrag in Höhe von 600,00 €.
Vertragsstrafe in Höhe von 2.500€ wegen Verkauf von Tickets des SC Paderborn
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Vertragsstrafe in Höhe von 2.500€ wegen Verkauf von Tickets des SC Paderborn
Kürzlich erhielt unsere Kanzlei das Mandat zur Verteidigung gegen eine Vertragsstrafenforderung des Rechtsanwalts Dr. Rüdiger Völkel im Auftrag des SC Paderborn 07 e.V.. Gegenstand ist der Vorwurf, dass unsere Mandantschaft mehrere Tickets des SC Paderborn verkauft haben soll. Konkret wird der Verkauf von 2 Tickets für das Spiel des SC Paderborn gegen Bayern München genannt.
Derartige Abmahnungen vieler Fußballvereine sind uns gut bekannt. In der Vergangenheit haben wir bereits zahlreiche Mandate in diesem Bereich übernommen. Neu ist jedoch, dass von Rechtsanwalt Dr. Völkel keine Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert wird.
Abmahnung durch Rechtsanwalt Volker Jakob für Claudia Morgan wegen Spielzeugverkauf auf eBay
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Abmahnung durch Rechtsanwalt Volker Jakob für Claudia Morgan wegen Spielzeugverkauf auf eBay
Am 23.03.2015 wurde unsere Kanzlei mit der Verteidigung gegen eine Abmahnung der Frau Claudia Morgan beauftragt, die durch Rechtsanwalt Volker Jakob ausgesprochen wurde. Unserer Mandantschaft wird darin vorgeworfen, auf eBay Spielwaren anzubieten, ohne dabei die in der Spielzeugverordnung vorgeschriebenen Warnhinweise beigefügt zu haben.
Konkret wird beanstandet, dass keine Hinweise zum Mindest- und Höchstalter der Benutzer angegeben worden seien.
Gefordert wird sodann die Abgabe einer, wie bspw. der beigefügten strafbewehrten Unterlassungserklärung, in der für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung eine feste Vertragsstrafe in Höhe von 3.500,00 Euro festgeschrieben ist, verlangt.
Abmahnung des Ido Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. vom 16.03.2015
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Abmahnung des Ido Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. vom 16.03.2015
Unsere Kanzlei erhielt in der 12. Kalenderwoche eine Abmahnungen des Ido Interessenverbandes für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. zur Prüfung vorgelegt.
Die Abmahnung richtet sich gegen einen eBay-Händler, der Kosmetik und Möbel zum Kauf anbietet. Gerügt wurden vom Verein u. a. folgende etwaige Wettbewerbsverstöße:
- Fehlende Widerrufsbelehrung
- Fehlendes Muster-Widerrufsformular
- Fehlende Informationen über das Bestehen des gesetzlichen Mängelhaftungsrechts
- Fehler Erklärung über das Speichern des Vertragstextes
Abmahnung der BVB Merchandising GmbH wegen Armband-Verkauf auf eBay vom 18.03.2015
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Abmahnung der BVB Merchandising GmbH wegen Armband-Verkauf auf eBay vom 18.03.2015
Wir erhielten in unserer Rechtsanwaltskanzlei vor kurzem eine markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen im Auftrag der BVB Merchandising GmbH zur rechtlichen Prüfung und weiteren Bearbeitung vorgelegt.
Unserer Mandantschaft wird darin vorgeworfen, über das Internetauktionshaus eBay handgefertigte schwarz-gelbe Armbänder zum Kauf angeboten zu haben und diese mit den markenrechtlich geschützten Marken „BVB“ und „Borussia Dortmund“ beworben zu haben. In diesem Zusammenhang werden etwaige Verletzungen des eingetragenen Markennamens und der geschäftlichen Bezeichnung gerügt. Der BVB Merchandising GmbH stünden in Folge Unterlassungsansprüche gem. §§ 8 Abs. 1 UWG; 1004 BGB und Schadensersatzansprüche gem. §§ 14, 15 MarkenG; 9 UWG; 823 BGB zu.
Abmahnung durch Kanzlei Dr. Schenk: Vorwurf des gewerblichen Handelns auf eBay
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Abmahnung durch Kanzlei Dr. Schenk: Vorwurf des gewerblichen Handelns auf eBay
Unsere Kanzlei erlangte kürzlich Kenntnis von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung der Kanzlei Dr. Schenk im Auftrag des Herrn Tobias Finke. Dieser bietet über seinen gewerblichen eBay-Account diverses Spielzeug und verschiedene Spiele zum Kauf an.
Dem Adressaten der Abmahnung wird vorgeworfen, ebenfalls auf eBay diverse Spiele zu verkaufen und dabei als privater Verkäufer aufzutreten, obwohl er tatsächlich jedoch als gewerblicher Händler einzustufen sei.
Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Corbis GmbH wegen etwaiger Urheberrechtsverletzungen durch Verwendung eines Bildes im Internet
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Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Corbis GmbH wegen etwaiger Urheberrechtsverletzungen durch Verwendung eines Bildes im Internet
In der 11. Kalenderwoche wurde unserer Kanzlei eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Corbis GmbH zur Prüfung und weiteren Bearbeitung vorgelegt.
Gegenstand der Abmahnung ist der Vorwurf der unberechtigten Verwendung eines Bildes auf der Internetseite unseres Mandanten, an dem die Corbis GmbH die Rechte hält.
In der Abmahnung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Zudem wird eine Auskunft darüber verlangt, wie lange das Bild auf der Internetseite verwendet wurde. Dieses Auskunftsersuchen dient regelmäßig der Vorbereitung zur Bezifferung eines sodann in einem weiteren Schreiben geltend gemachten Lizenzschadensersatzes und der sich daraus berechnenden Kosten der Rechtsverfolgung.
Abmahnung der Wettbewerbszentrale wegen etwaig ungültiger Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
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Abmahnung der Wettbewerbszentrale wegen etwaig ungültiger Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
Unsere Rechtsanwaltskanzlei erlangte am 16.03. Kenntnis von einer Abmahnung des Vereins „Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e.V.“ (‚Wettbewerbszentrale’). Der Adressat der Abmahnung betreibt eine Internetseite, auf der die Vermittlung von Bustouren angeboten wird. Hierzu verwendet er Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Gegenstand der Abmahnung ist die Rüge einiger verwendeter AGB-Klauseln.