Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog
Aktuelle Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer vom 14.01.2015 im Auftrag der Studiocanal GmbH an dem Filmwerk „Die Tribute von Panem – Catching Fire“
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- Jan Heidicker
Abmahnung wegen:Urheberrechtsverletzung/Filesharing
Rechteinhaber: Studiocanal GmbH
Abgemahntes Werk:„Die Tribute von Panem – Catching Fire“
Geforderter Betrag: 815,00 €;
Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer aus München erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische Erstkontakt ist kostenlos!
Aktuelle Abmahnung der Kanzlei .rka Reichelt Klute Aßmann iAd der Koch Media GmbH vom 08.01.2015 an dem Computerspiel „Risen 3- Titan Lords“
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Aktuelle Abmahnung der Kanzlei .rka Reichelt Klute Aßmann iAd der Koch Media GmbH vom 08.01.2015 an dem Computerspiel „Risen 3- Titan Lords“
Am 15.01.2015 wurde unserer Kanzlei eine Abmahnung der Kanzlei .rka Reichelt Klute Aßmann iAd der Koch Media GmbH vom 08.01.2015 zur rechtlichen Überprüfung vorgelegt. Gegenstand der Abmahnung ist das illegale Angebot des oben genannten Softwarewerkes, an dem die Koch Media GmbH die Rechte innehat.
Weitere Abmahnung der Kanzlei Becker & Haumann im Auftrag der SV Werder Bremen GmbH & Co KGaA vom 15.01.2015 SV Werder Bremen gegen den FC Augsburg
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Unserer Kanzlei liegt eine Abmahnung der Kanzlei Becker & Haumann im Auftrag der SV Werder Bremen GmbH & Co KGaA zur rechtlichen Überprüfung und Bearbeitung vor. Es wird u.a. vorgeworfen, man habe nachweislich festgestellt, dass Tickets für das Bundesligaheimspiel des SV Werder Bremen gegen den 1. FC Köln entgegen der in den Vertrag einbezogenen ATGB über die Internethandelsplattform eBay veräußert.
In der jüngeren Vergangenheit wurden uns bereits Abmahnungen der Kanzlei Becker Haumann für andere Fußballvereine, wie Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA, Eintracht Braunschweig GmbH & Co. KGaA und Bayer 04 Leverkusen sowie den FC Augsburg vorgelegt.Auch diese Abmahnungen beinhalteten den Vorwurf eines Verstoßes gegen die ATGB.
Abmahnung Waldorf Frommer vom 07.01.2015 wegen Urheberrechtsverletzung an dem Film „Tammy“ im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH
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Auch die ersten Abmahnungen des Jahres 2015 liegen uns aus der Kanzlei Waldorf Frommer vor. Darunter auch eine Abmahnung wegen des Films „Tammy“ im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH.
Dem Anschlussinhaber wird eine Urheberrechtsverletzung in Form des sog. Filesharings über eine Internettauschbörse vorgeworfen.
Zur Abgeltung der Rechtsverfolgungskosten und Lizenzschadensersatz wird ein Betrag in Höhe von 815,00€ gefordert.
Wir haben bereits hunderte Mandanten gegen Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer vertreten. Es ist dringend anzuraten solche Abmahnung nicht zu ignorieren, da unserer Kanzlei bekannt ist, dass die Kanzlei Waldorf Frommer diese Art von Fällen konsequent gerichtlich verfolgen lässt.
So liegen uns auch Mahnbescheide und Klagen von solchen Mandanten vor, die zunächst leider keine anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen haben. Zwar kann auch in diesen Fällen noch vieles gerettet werden, jedoch bietet sich eine außergerichtliche Verteidigung vor dem Kostenhintergrund eines gerichtlichen Verfahrens immer an.
Abmahnung Sky: Abmahnung der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co KG wegen der unerlaubten Ausstrahlung einer urheberrechtlich geschützten Sportsendung in Gastwirtschaft
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Uns liegt eine weitere Abmahnung der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co KG vor, in der unsere Mandantschaft vorgeworfen wird, das Programm von Sky ohne gewerbliches Abonnement ausgestrahlt zu haben. Die Abmahnung datiert auf den 11.12.2014.
Wie wir bereits in zahlreichen Fällen berichtet haben, werden wir immer wieder mit Fällen betraut, in denen Kneipeninhabern, Gastronomieeinrichtungen oder Vereinsheimen vorgeworfen wird, dass das Programm der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG, insbesondere Fußballbundesliga-Spiele, ohne entsprechendes Gastro-Abonnement der Öffentlichkeit zugänglich gemacht zu haben.
Häufig sind in diesen Konstellationen diejenigen Fälle anzutreffen, in denen eine private Smartcard verwendet wird, um das Programm von Sky zu empfangen.
Ohne gewerblichen Abonnementvertrag stellt dies eindeutig eine Urheberrechtsverletzung zu Lasten der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG dar.
Auch in dieser Abmahnung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von Schadensersatz und Anwaltskosten in Höhe von ca. 3500, 00 € gefordert.
Markenrechtliche Abmahnung der Firma Louis Vuitton vom 05.01.2015 wegen des Kaufes einer Tasche durch die Rechtsanwälte Preu, Bohlig & Partner
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Uns liegt eine neuerliche markenrechtliche Abmahnung der Rechtsanwälte Preu, Bohlig & Partner vor, die im Auftrag der bekannten Modefirma Louis Vuitton eine vermeintliche Markenrechtsverletzung durch den Kauf eines Falsifikates (Tasche) rügen.
Laut Abmahnung soll im Rahmen eines Grenzbeschlagnahmeverfahrens eineam Hauptzollamt Dresden durchgeführte Überprüfung ergeben haben, dass unsere Mandantschaft eine Tasche mit Kennzeichen der Firma Louis Vuitton nach Deutschland einführen wollte.
Bei der beschlagnahmten Tasche soll es sich um kein Originalprodukt der Firma Louis Vuitton handeln.
Abmahnung des Herrn Ralph Schneider vom 25.11.2014 durch die Rechtsanwälte Scharfenberg Hämmerling aus Berlin wegen der Verwendung von 5 Produktfotos: Forderung: 8494, 40 €!!!
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Uns liegt eine Abmahnung der Rechtsanwälte Scharfenberg Hämmerling vor, in denen diese für den Fotografen Ralph Schneider aus Köln Unterlassungs- Beseitigungs- Auskunfts- und Zahlungsansprüche wegen einer vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung geltend machen.
Gegenstand des urheberrechtlichen Vorwurfs an unseren Mandanten ist, dass dieser insgesamt 5 Fotografien auf eBay verwendet habe, an denen Herrn Schneider die ausschließlichen Nutzungsrechte zustünden. Die Fotos zeigen Gläser und Hüte.
Gefordert wird u.a. die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Auffallend ist, dass eine solche dem Abmahnschreiben jedoch nicht beiliegt.
Besonders ins Auge fällt die außergewöhnlich hohe Geldforderung, die im Abmahnschreiben geltend gemacht wird. Diese beläuft sich unter dem Ansatz eines Gegenstandswertes von über 40.000,00 € auf 8494, 40 €. Wir halten nach erster Überprüfung den geltend gemachten Betrag für überhöht.
Aktueller Mahnbescheid des Rechtsanwaltes Daniel Sebastian aus Berlin im Auftrag der DigiRights Administration GmbH vom 29.12.2014 – Forderung 536,00€!
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Aktueller Mahnbescheid des Rechtsanwaltes Daniel Sebastian aus Berlin im Auftrag der DigiRights Administration GmbH vom 29.12.2014 – Forderung 536,00€!
Derzeit liegt unserer Kanzlei ein Mahnbescheid des Amtsgerichtes Hünfeld über einen Forderungsbetrag in Höhe von 536,00€ zur Bearbeitung vor.
Der geltend gemachten Forderung liegt eine Abmahnung des Rechtsanwaltes Daniel Sebastian vom 15.12.2011 zugrunde. Gegenstand des Vorwurfs ist die vermeintliche Urheberrechtsverletzung an einem Musikwerk, an welchem die DigiRights Administration GmbH die Rechte innehat.
Im Abmahnschreiben wurde neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung von den Anschlussinhabern ein Abgeltungsbetrag in Höhe von 450,00 € gefordert.
Wie auch viele andere einschlägige Rechteinhaber in der Vergangenheit, ist nunmehr auch die DigiRights Administration GmbH dazu übergegangen, die geltend gemachten Forderungen in den zuvor versendeten Abmahnungen auch gerichtlich geltend zu machen.
Abmahnung wegen „Filesharing“erhalten? Ein kleiner Rückblick und Ausblick auf 2015
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Die Abmahnwelle wegen Filesharing war auch im Jahre 2014 weiter erheblich spürbar. Die ersten Abmahnungen aus dem Jahre 2015 liegen uns bereits vor und es ist nicht damit zu rechnen, dass diese entscheidend weniger werden. Der Schock ist meist groß, wenn der Abmahnadressat in seinem Briefkasten eine Abmahnung nebst vorbereiteter Unterlassungserklärung und Zahlungsforderungen regelmäßig im drei bis vierstelligen Bereich vorfindet.
Beim sogenannten Filesharing werden Dateien über Internettauschbörsen (bittorrent, eMule, eDonkey, etc.) „getauscht“.
Was ist eine Unterlassungserklärung?
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Begriff
Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, die einer Abmahnung regelmäßig in vorformulierter Form beiliegt, verfolgt den Zweck, den mit der Abmahnung geltend gemachten Unterlassungsanspruch zu erfüllen.
Vereinfacht gesagt:
Wie durch einen Schuldner eine Kaufpreisforderung durch Geld erfüllt wird, geschieht dies bei einer gewünschten Unterlassung durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung durch den Schuldner.
Ist die Abmahnung daher berechtigt, besteht für den Abmahner grundsätzlich ein Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung.
Soweit eine Unterlassungserklärung durch eine Partei abgegeben wird, und diese durch den Abmahner akzeptiert wird, entsteht ein sogenannter Unterlassungsvertrag. An diesen ist der Abgemahnte sodann mindestens 30 Jahre gebunden.