Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog
Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Andre Krugmann im Auftrage des Herrn Oliver Heilmann auf eBay
- |
- Jan Heidicker
Derzeit liegt unserer Kanzlei eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung im Auftrage des Herrn Oliver Heilmann zur rechtlichen Überprüfung vor. In der Abmahnung wird ein Wettbewerbsverstoß auf der Internethandelsplattform eBay gerügt.Es wird konkret das Vorhalten einer veralteten Widerrufsbelehrung gerügt.
Das neue Widerrufsrecht seit dem 13.06.2014 - Neuerungen im Überblick
- neue Musterwiderrufsbelehrung
- einheitliche Widerrufsfrist von 14 Tagen
- maximales Ende der Möglichkeit zur Ausübung des Widerrufsrechtes nach 12 Monaten und 14 Tagen
- keine Pflicht zur Ausübung des Widerrufsrechtes in Textform, sondern jetzt auch telefonisch möglich
- jedoch: ausdrückliche Erklärung des Widerrufs durch den Verbraucher nötig; die alleinige Rücksendung der Ware genügt nicht mehr
- Vorhalten eines Widerrufsformulars durch den Onlinehändler
- Wegfall der 40,00 €-Klausel
- dynamische Angabe der Kosten der Rücksendung in der Widerrufsbelehrung
- weitere Ausschlussgründe des Widerrufsrechtes für Hygieneartikel und digitale Medien
- neue Formulierungen im BGB der Ausschlussgründe
Vom Adressaten wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Wir raten davon ab, die vorformulierte Unterlassungserklärung in dieser Form zu unterzeichnen. Diese sollte im Falle von berechtigten Vorwürfen modifiziert werden. Häufig stehen jedoch auch andere taktische Möglichkeiten zur Verfügung, die wir Ihnen gerne als auf den gewerblichen Rechtsschutz spezialisierte Kanzlei erläutern.
Abmahnung Ido Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. vom 25.11.2014
- |
- Jan Heidicker
Derzeit liegt unserer Kanzlei eine weitere Abmahnung des Ido Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. vor.
In der Abmahnung werden folgende Wettbewerbsverstöße auf der Internethandelsplattform eBay gerügt:
- Fehlende Informationen über das Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrecht für Waren
- Fehlende Informationen zur Vertragstextspeicherung
Von dem Adressaten der Abmahnung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und eine Kostennote 232,50€ gefordert. Wir raten davon ab, die vorformulierte Unterlassungserklärung in dieser Form zu unterzeichnen. Diese ist unserer Auffassung zu Ihren Ungunsten formuliert.
Sofern die Verstöße vorliegen ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Fehler vor Abgabe einer Unterlassungserklärung abgestellt werden, da ansonsten in Folge der Strafbewehrung erhebliche Vertragsstrafen drohen. In diesem Zusammenhang erleben wir in der täglichen Anwaltspraxis, dass die angegriffenen Onlineauftritte (eBay, Amazon, dawanda, etc.) häufig noch weiteren Korrekturbedarf beinhalten. Wir raten daher zu einer fachkundigen Überprüfung Ihrer Onlineauftritte.
Abmahnung der Kanzlei Becker & Haumann im Auftrag der FC Augsburg 1907 GmbH & Co KGaA vom 01.12.2014
- |
- Jan Heidicker
Aktuell liegt unserer Kanzlei eine neue Abmahnung der Kanzlei Becker & Haumann im Auftrag der FC Augsburg 1907 GmbH & Co KGaA zur rechtlichen Überprüfung vor.Der Vorwurf lautet auf unautorisierten Ticketverkauf zu überhöhten Preisen entgegen der Allgemeinen Ticketbedingungen über die Internethandelsplattform eBay. Darüber hinaus wird die Abbildung des Stadionplans aus urheberrechtlicher Sicht gerügt.
Bereits zuvor haben wir über vergleichbare Abmahnungen der Kanzlei Becker Haumann für andere Fußballvereine, wie Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA, Eintracht Braunschweig GmbH & Co. KGaA und Bayer 04 Leverkusen sowie Werder Bremen berichtet.Auch diese Abmahnungen beinhalteten den Vorwurf eines Verstoßes gegen die ATGB.
Der Vorwurf wird auf die Ziffer 10.2. der Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) gestützt, die neben u.a. dem Verbot des gewerblichen und kommerziellen Weiterverkaufes ohne Zustimmung der FC Augsburg 1907 GmbH & Co KGaA für den Fall der Zuwiderhandlung auch eine Vertragsstrafe (Ziffer 13) vorsieht.
Aktuelle Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer vom 20.10.2014 im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH an den Filmwerken „Grand Budapest Hotel“ sowie „X-Men: Zukunft ist Vergangenheit“
- |
- Jan Heidicker
Geforderter Betrag: 1481,30 €; Kürzlich erreichte uns eine aktuelle Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer an den Filmwerken „Grand Budapest Hotel“ sowie „X-Men: Zukunft ist Vergangenheit“ für Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH. In der Abmahnung wird durch ein öffentliches Zugänglichmachen im Rahmen einer Internettauschbörse vorgeworfen, dass die Rechte der Universum GmbH verletzt worden sind.
Die Verteidigung hinsichtlich der geltend gemachten Kostenforderung hängt grundsätzlich von der Frage ab, ob die Verletzung in dieser Form begangen wurde. Hierzu ist zunächst abzuklären, ob der Anschlussinhaber persönlich die Tat begangen hat, oder ob wohlmöglich eine andere Person als Täter in Frage kommt. Nach der Rechtsprechung haben sich hierzu verschiedene Konstellationen entwickelt, nach denen eine Haftung des Anschlussinhabers zurückgewiesen werden kann.
Aktuelle Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer vom 20.10.2014 im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH an dem Filmwerk „Man of Steel“.
- |
- Jan Heidicker
Unserer Kanzlei liegt eine aktuelle Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer für Warner Bros. Entertainment GmbH vor. Der Vorwurf lautet auf illegales Anbieten des Filmwerkes „Man of Steel“ über eine Internettauschbörse: Gerade im Hinblick auf die Höhe der Kostenforderung sollte die Abmahnung ernst genommen werden. Vermeiden Sie es die vorformulierte Unterlassungserklärung in dieser Form zu unterzeichnen, da es sich unserer Ansicht hierbei um ein Schuldanerkenntnis handelt.
Die Frage, ob eine Unterlassungserklärung abgegeben werden sollte, hängt genauso vom Einzelfall ab, wie die Frage, ob die geforderten Kosten berechtigt sind. Lassen Sie die Abmahnung daher von einem im Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen.
Erfolg der Kanzlei Heidicker im gerichtlichen Filesharing Verfahren: Aktuelle Klagerücknahmen der Rechteinhaber M.I.CM. Mircom International Content Management & Consulting Ltd. sowie der Magmafilm GmbH
- |
- Jan Heidicker
Aus aktuellem Anlass berichten wir heute über zwei Klageverfahren der Rechteinhaber M.I.CM. Mircom International Content Management & Consulting Ltd. sowie der Magmafilm GmbH. In den beiden Verfahren wurde die jeweilige Beklagtenseite jeweils durch unsere Kanzlei vertreten.
Im Jahre 2011 und 2012 wurden unsere Mandanten durch die vorbezeichneten Rechteinhaber wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an Filmwerken in Internettauschbörsen außergerichtlich auf Unterlassung und Kostenerstattung in Anspruch genommen. Die Abmahnungen wurden durch die bekannten Kanzleien Negele, Zimmel, Greuter und Beller sowie Rechtsanwälte Urmann + Collegen ausgesprochen.
Nach eingelegtem Widerspruch gegen zwei Mahnbescheide, welche der Rechtsanwalt Sebastian Wulf im Auftrage der beiden Rechteinhaber beantragt hatte, wurden zunächst die Ansprüche vor dem Amtsgericht Kassel, als auch dem Amtsgericht Lörrach im streitigen Verfahren begründet.
Nunmehr wurden beide Klagen zurückgenommen!
Weitere Abmahnung der Kanzlei Becker & Haumann im Auftrag der SV Werder Bremen GmbH & Co KGaA vom 06.10.2014 SV Werder Bremen gegen den 1. FC Köln
- |
- Jan Heidicker
Am 09.10.2014 wurde uns wiederum eine Abmahnung der Kanzlei Becker & Haumann im Auftrag der SV Werder Bremen GmbH & Co KGaA zur rechtlichen Überprüfung und Bearbeitung vorgelegt. Es wird u.a. vorgeworfen, man habe nachweislich festgestellt, dass Tickets für das Bundesligaheimspiel des SV Werder Bremen gegen den 1. FC Köln entgegen der in den Vertrag einbezogenen ATGB über die Internethandelsplattform eBay veräußert.
Bekanntermaßen wird auf den Punkt 9.2. der Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) verwiesen, der neben u.a. dem Verbot der privaten Weitergabe mit der Absicht, das Ticket zu einem wesentlich höheren Preis als dem, der auf dem Ticket angegeben ist anzubieten oder zu veräußern für den Fall der Zuwiderhandlung auch eine Vertragsstrafe vorsieht. Innerhalb der ATGB wird dem Kunden hierbei eingeräumt, Tickets per Sofort-Kauf zu einem Preis unterhalb von 15% des Originalpreises anzubieten.
Darüber hinaus wird eine Markenrechtsverletzung wegen vermeintlicher Abbildung eines Bildnisses aus dem Stadion in der eBay Auktion vorgeworfen.
Sodann wird in der Abmahnung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt sowie die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzbetrages in Höhe von 250, 00 €.
Abmahnung Waldorf Frommer im Auftrag Studiocanal GmbH an dem Filmwerk: „Can a song save your life“ vom 07.10.2014
- |
- Jan Heidicker
Am 08.10.2014 erreichte uns eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer an dem Filmwerk: „Can a song save your life?“, an dem die Studiocanal GmbH die Rechte innehat, die uns zur rechtlichen Überprüfung vorgelegt wurde. Von dem Adressaten der Abmahnung wird ein Abgeltungsbetrag in Höhe von 815,00€ gefordert. Der Betrag enthält einen pauschalen Lizenzschadensersatz in Höhe von 600,00€.
Zudem enthält der Betrag von 215,00€ Rechtsanwaltskosten nach einem Streitwert in Höhe von 1.600,00€.
Unterzeichnen Sie auf keinen Fall die vorformulierte Unterlassungserklärung. Denn diese stellt unserer Auffassung nach ein Schuldanerkenntnis dar!
Ob in Ihrem Fall die Abmahnung zurückgewiesen werden kann, hängt davon ab, ob der Verstoß in dieser Form gegangen wurde bzw. Ihre Haftung durch einen abweichenden Geschehensablauf entkräftet werden kann.
Abmahnung Waldorf Frommer im Auftrag Studiocanal GmbH an dem Filmwerk: „Die Tribute von Panem – Catching Fire“ vom 25.09.2014
- |
- Jan Heidicker
Am 02.10.2014 erreichte uns eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer an dem Filmwerk: „Die Tribute von Panem – Catching Fire“, an dem die Studiocanal GmbH die Rechte innehat, die uns zur rechtlichen Überprüfung vorgelegt wurde.
Achtung! Unterzeichnen Sie auf keinen Fall die vorformulierte Unterlassungserklärung. Denn diese stellt unserer Auffassung nach ein Schuldanerkenntnis dar!
Von dem Adressaten der Abmahnung wird ein Abgeltungsbetrag in Höhe von 815,00€ gefordert. Der Betrag enthält einen pauschalen Lizenzschadensersatz in Höhe von 600,00€. Zudem enthält der Betrag von 215,00€ Rechtsanwaltskosten nach einem Streitwert in Höhe von 1.600,00€.
Ob in Ihrem Fall die Abmahnung zurückgewiesen werden kann, hängt davon ab, ob der Verstoß in dieser Form gegangen wurde bzw. Ihre Haftung durch einen abweichenden Geschehensablauf entkräftet werden kann.
Abmahnungen Ido Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen September 2014
- |
- Jan Heidicker
Uns wurden im Monat September 2014 zahlreiche Abmahnungen des Ido Interessenverbandes für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. zur Bearbeitung und Überprüfung vorgelegt.
Gerügt werden u.a. folgende Wettbewerbsverstöße:
- Fehlende Informationspflichten im elektronischen Geschäftsverkehr gem. EGBGB
- Fehlendes Musterwiderrufsformular
- AGB Klausel: Der Versand erfolgt mit DHL als versichertes Paket
- AGB Klausel: Die Lieferzeit für Artikel, die sich am Lager befinden, beträgt ca. 2-3 Werktage
- AGB-Klausel: Erfüllungsort für Zahlung und Lieferung für beide Vertragspartner ist der Sitz des Verkäufers
- AGB-Klausel: Die Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (AGB), die auch für zukünftige Geschäfte verbindlich sind
- AGB-Klausel: Mängel uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen um Gewährleistungsansprüche geltend zu machen
Forderung:
- Strafbewehrte Unterlassungserklärung
- Rechtsverfolgungskosten 232,05 €
Es ist festzustellen, dass die gerügten Verstöße auch zumeist vorliegen. Es muss jedoch davon abgeraten werden, dass die beigefügten Unterlassungserklärungen in der vorliegenden Form auch abgegeben werden. Dies sollte nur in abgeänderter Form erfolgen.